Arbeitgeber FAQ

Start

Für die Nutzung der Heimat Shoppen Card erheben wir folgende Gebühren:  

  • Setup/Onboarding (einmalig, bei Kontoeröffnung)  
  • Kartengebühr zuzüglich Versand (je Stück) 
  • Jahresgebühr Sachbezug inkl. 12 Aufladungen pro Jahr/Karte 
  • Jahresgebühr Geschenkmodul inkl. 3 Aufladungen pro Jahr/Karte 
  • Sonstige Module: Aufladegebühr abhängig von Anzahl der Aufladungen und Höhe des Betrags 

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot oder senden Ihnen unsere Preisübersicht zu. Bitte kontaktieren Sie uns unter kontakt@heimatshoppencard.de. 

Ja, das Design der Karte kann nach Ihren Wünschen angepasst werden.  

1. Ausfüllen & Einreichen des Bestellformulars
2. Legitimationsprüfung zur Kontoeröffnung 
3. Identitätsprüfung des Geschäftsführers & digitale Signatur des Vertrages
4. Kartenbestellung

Die Abwicklung dauert in der Regel 1-2 Wochen, abhängig von der Mitwirkung und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

Die Karten werden einzeln – gerne auch direkt an die Mitarbeiter – oder in einem Paket an den Arbeitgeber geschickt.  Die PIN wird aus Sicherheitsgründen nicht per Brief versendet, sondern ist im Kartenportal abrufbar.  

Steuerrechtliches

Ja, unsere Heimat Shoppen Card wurde streng anhand der steuerlichen Vorgaben für Sachbezüge entwickelt. Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne einen Mustertext zur Rücksprache mit Ihrem zuständigen Finanzamt zu (Anrufungsauskunft). 

  • Steuerfreier Sachbezug 

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit zusätzlich zum Gehalt seinen Mitarbeitern eine monatliche steuerfreie Sachzuwendung in Höhe von derzeit max. 50 EUR (bis max. 600 EUR pro Jahr) zukommen zu lassen. 

  • Geschenke 

Zusätzlich können für besondere Anlässe wie Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum, Geburt eines Kindes oder eine bestandene Prüfung zusätzlich 60 EUR pro Anlass steuerfrei gewährt werden, bis zu einem Höchstbetrag von 180 EUR pro Mitarbeiter und Jahr. Es dürfen auch mehrere Geschenke in einem Monat überreicht werden, wenn zwei persönliche Anlässe zusammenfallen.  

  • Fahrzeugwerbung 

Wenn Mitarbeiter das Unternehmenslogo auf ihrem privaten Fahrzeug platzieren und somit als Markenbotschafter für das Unternehmen fungieren, können sie hierfür eine steuerfreie Werbeflächenpauschale in Höhe von 21 EUR monatlich erhalten.  

  • Erholungsbeihilfe 

Eine jährliche Erholungsbeihilfe in Höhe von bis zu 416 EUR pro Jahr (156 EUR für den Mitarbeiter, 104 EUR für den Ehepartner, 52 EUR pro Kind) ist ebenfalls möglich. Diese Beihilfe ist im Gegensatz zum klassischen Urlaubsgeld sozialversicherungsfrei und wird lediglich mit 25 % pauschal versteuert.  

  • Internetpauschale 

Eine Erstattung von monatlich bis zu 50 EUR pro Mitarbeiter für die Internetnutzung (einmalige Kosten für die Einrichtung sowie die laufende Grundgebühr) unabhängig von der beruflichen Nutzung. Diese Leistung ist sozialversicherungsfrei und wird mit 25 % pauschal versteuert. 

  • Sachzuwendungen 

Für Incentives und Sonderzahlungen kann der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter bis zu 10.000 EUR pro Jahr als Sachzuwendungen zahlen. Diese sind sozialversicherungspflichtig und werden pauschal mit 30 % versteuert. 

Ja, er muss als eigener Bruttogehaltsbaustein auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters aufgelistet sein und wird vor der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wieder abgezogen. 

Ja, die Regelung von Sachbezügen (gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) gilt auch für Teilzeitkräfte, Schüler, Werkstudenten und geringfügig Beschäftigte (Minijobber). 

Sicherheit

B4B Payments hat alle notwendigen Schritte unternommen, um die Daten seiner Kunden zu sichern und ihre Privatsphäre zu schützen. Ihre Systeme sind mit zahlreichen Verschlüsselungsebenen und strengen Firewalls ausgestattet. Sie verwenden eine Kombination aus Biometrie, Zwei-Faktor-Authentifizierung und anderen Methoden, wenn Kunden online oder über die App auf ihre Dienste zugreifen.
Weitere Informationen:
Privacy – B4B Payments 

Ja. Die Sicherheitsrichtlinie für B4B Payments entspricht den Anforderungen der E-Geld-Verordnung 2011, den Leitlinien der Finanzaufsichtsbehörde und dem litauischen Recht. Die Anforderungen dienen dem Schutz der Kundengelder für den Fall, dass das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit einstellt.
Weitere Informationen:
B4B-Payments_Safeguarding-Policy-.pdf 

Aufladung

Ja, diese beträgt beim steuerfreien Sachbezug derzeit 50 EUR pro Monat (600 EUR pro Jahr) und Mitarbeiter. 

Sie können im Unternehmensportal ganz einfach einzelne Karten oder Gruppen (mithilfe einer Tabellenvorlage) individuell oder zu festen Terminen aufladen.  

Ja, eine Karte muss nicht jeden Monat aufgeladen werden. Sie entscheiden selbst, wann und wie oft die Karten aufgeladen werden sollen. 

Bezahlung

Mit der Karte kann deutschlandweit an allen Mastercard Akzeptanzstellen bezahlt werden. Voraussetzung für die Zahlung mit einer steuerfreien Sachbezugskarte ist jedoch die Begrenzung auf eine bestimmte Region/Postleitzahlenbezirk (PLZXX auf Ihrer Heimat Shoppen Card). Dies kann der Wohn- oder Arbeitsort des Mitarbeiters sein und muss bei der Bestellung der Karten angegeben werden.  

Nein, Sachbezüge dürfen aus steuerlichen Gründen nicht bar ausbezahlt werden, daher sind Barabhebungen technisch nicht möglich. 

Ja, die Heimat Shoppen Card ist NFC-fähig und kann somit für kontaktloses Bezahlen eingesetzt werden. Auch Apple Pay und Google Pay sind möglich. 

Karten

Die Heimat Shoppen Card gibt es als hochwertige physische Karte mit hochgeprägter Schrift oder auch praktisch und umweltschonend als virtuelle Karte für das Smartphone Wallet.   

Beides sind Prepaid Kreditkarten im Mastercard Netzwerk -der Karteninhaber kann nur über so viel Geld verfügen, wie zuvor aufgeladen wurde– und somit ein sicheres Zahlungsmittel für alle.

Die Gültigkeit der Karte beträgt drei Jahre und endet mit dem auf der Karte eingeprägten Datum. Danach kann sie nicht mehr verwendet werden und Ihre Mitarbeiter benötigen eine Folgekarte.  

Bitte wenden Sie sich an das Heimat Shoppen Card Team, das gerne eine neue Karte kostenpflichtig für Sie bestellt.  

Unternehmensportal

Im Unternehmensportal unseres Partners B4B Payments können Sie die Heimat Shoppen Card Ihrer Mitarbeiter eigenständig aufladen, verwalten und jederzeit das Firmenguthaben sowie Transaktionen abrufen.  Sämtliche Daten können im CSV- oder PDF-Format heruntergeladen werden.  

Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall Ihren persönlichen Ansprechpartner oder das Heimat Shoppen Card Team.

Nein. Sollte es vorkommen, dass z. B. das Geburtsdatum eines Mitarbeiters falsch angegeben wurde, eine Adress- oder Namensänderung stattgefunden oder der Mitarbeiter eine neue Handynummer oder E-Mail-Adresse hat, kontaktieren Sie bitte das Heimat Shoppen Card Team. Dieses wird die Änderung veranlassen. Alternativ kann der Mitarbeiter seine Daten selbst im Kartenportal oder in der App jederzeit ändern.  

In diesem Fall beenden Sie die Aufladungen für die betroffene Karte und informieren uns bitte. Der Mitarbeiter kann diese noch weiter nutzen, bis das Guthaben aufgebraucht und solange die Heimat Shoppen Card gültig ist. 

Nein. Das Guthaben und die Umsätze können nur vom Karteninhaber im Kartenportal oder in der App eingesehen werden. 

Nach oben scrollen