Hilfe und Support

Hier finden Sie Informationen rund um die Nutzung der Heimat Shoppen Card.

Aktivierung & Aufladung

WICHTIG: Ihre Heimat Shoppen Card muss vor der ersten Nutzung von Ihnen als Kartenhalter aktiviert werden. Erst danach ist Ihre Heimat Shoppen Card einsatzbereit und Sie als rechtmäßiger Kartenhalter autorisiert. Nach Erhalt Ihrer Heimat Shoppen Card gehen Sie auf unserer Homepage und registrieren sich und Ihre Heimat Shoppen Card im Bereich „Kartenportal“.

Ihr Arbeitgeber, der Ihnen Ihre Heimat Shoppen Card ausgehändigt hat, gibt die Aufladung Ihrer Karte in Auftrag und bestimmt Betragshöhe und Intervalle der Aufladungen. Falls eine Aufladung zum gewohnten Intervall ausbleiben sollte, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitgeber. Sobald eine Aufladung auf Ihre Heimat Shoppen Card erfolgt ist, werden Sie per SMS darüber informiert (bitte prüfen Sie, ob Ihre Handynummer im Kartenportal hinterlegt ist).

Bezahlung

Sie können Ihre Heimat Shoppen Card ausschließlich in dem auf der Karte aufgedruckten Postleitzahlenbereich nutzen. Der Einsatz im Ausland, Online-Handel, an unbeaufsichtigten Zapfsäulen, für Überweisungen, Bargeldauszahlungen oder den Erwerb von Devisen ist nicht möglich.

Um die kontaktlose Bezahlung nutzen zu können, muss vorerst die Kontaktlosfunktion Ihrer Heimat Shoppen Card aktiviert werden. Dafür muss Ihre erste Bezahlung mit Ihrer PIN an einem Bezahlterminal erfolgen. Danach können Sie die Heimat Shoppen Card für kontaktlose Bezahlungen nutzen, indem Sie Ihre Karte direkt vor das Bezahlterminal des Händlers halten. Liegt der Einkaufsbetrag über 50 Euro, ist beim Bezahlen weiterhin die PIN-Eingabe erforderlich. Die kontaktlose Bezahlung mit der Heimat Shoppen Card ist fünf Mal hintereinander möglich. Bei der sechsten Zahlung ist eine PIN-Eingabe erforderlich. Diese beiden Sicherheitsmaßnahmen wurden eingeführt, um jeglichen Missbrauch zu verhindern.

Es besteht die Möglichkeit, den offenen Restbetrag in bar oder mit einer weiteren Debit-/Kreditkarte zu bezahlen.

Nein, es werden Ihnen keine Gebühren für die Zahlung mit Ihrer Heimat Shoppen Card berechnet.

Sollte Ihre Heimat Shoppen Card vom Bezahlterminal des Händlers abgelehnt werden, könnte es daran liegen, dass:

  • der Einkaufswert über dem Kartenguthaben liegt
  • Ihre Heimat Shoppen Card nicht mehr gültig ist 
  • keine Abfrage des verfügbaren Kartenbetrags durch den Händler möglich war   

Bei Händlern vor Ort ist dies abhängig von deren Rücknahmebedingungen möglich. Meist benötigen Sie hierzu den Kassenzettel und Ihre Heimat Shoppen Card, mit der Sie den Artikel bezahlt haben. Gutschriften werden z.B. auf die Heimat Shoppen Card gebucht oder Sie erhalten einen Gutschein. Eine Barauszahlung der Rückerstattung ist nicht möglich.

Guthaben & Gültigkeit

Die Guthabenabfrage ist ausschließlich über Ihr passwortgeschütztes Nutzerkonto auf unserem Kartenportal möglich. Schalten Sie Ihre Heimat Shoppen Card frei und melden Sie sich in Ihrem Nutzerkonto an, um das Guthaben Ihrer Karte einsehen zu können.

Das Guthaben auf Ihrer Heimat Shoppen Card ist unbegrenzt gültig. Falls eine Ersatz- oder Folgekarte bestellt wird, wird das Guthaben auf Ihre neue Heimat Shoppen Card übertragen.

Nein. Eine Guthabenabfrage ist ausschließlich von Ihnen über Nutzerkonto auf unserem Kartenportal möglich. Weder Ihr Arbeitgeber, noch der Händler vor Ort oder dessen Mitarbeiter können das Guthaben Ihrer Heimat Shoppen Card prüfen oder einsehen.

Aufgrund des steuerfreien Hintergrundes ist eine Barauszahlung des Restguthabens Ihrer Heimat Shoppen Card nicht möglich und es verbleibt somit bis zur nächsten Nutzung auf Ihrer Karte.

Die Gültigkeit der Karte beträgt drei Jahre und endet mit dem auf der Karte angegebenen Datum. Danach kann Ihre Heimat Shoppen Card nicht mehr verwendet werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber, der Ihnen Ihre Folgekarte aushändigen wird. Das Restguthaben wird automatisch auf die Folgekarte übertragen.

Kartenportal/Konto

Das Kartenportal ist das exklusive Serviceportal für alle Heimat Shoppen Kartennutzer. Hier können Sie sich kostenfrei registrieren, Ihre Kartendaten und Transaktionen verwalten und von vielen Vorteilen profitieren. 

  • Guthabenabfrage/Einsicht auf Kontoauszüge
  • PIN-Abfrage
  • Geschäfte und Restaurants in Ihrer Nähe entdecken
  • Übersicht all Ihrer getätigten Käufe

Nach der Registrierung Ihrer Heimat Shoppen Card können Sie sich auf unserem Kartenportal in Ihren persönlichen Bereich einloggen.

  • Geben Sie hierzu Ihre E-Mail-Adresse und das selbst gewählte Passwort ein.
  • Im Anschluss erhalten Sie einen numerischen Sicherheitscode an Ihre E-Mail-Adresse geschickt. Fügen Sie den Code in das Feld ein, das nun im Login-Bereich erschienen ist, und klicken Sie im Anschluss auf „Login“. Achten Sie darauf, dass Sie den Code ohne Leerzeichen eingeben.

Nun können Sie Ihren persönlichen Bereich einsehen und kontrollieren, wieviel Guthaben auf der Karte ist und wo Sie die letzten Käufe getätigt haben.

Bitte gehen Sie zum Login auf unserem Kartenportal und wählen „Passwort vergessen?“ aus. Anschließend geben Sie Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse ein und klicken „Abschicken“. Sie erhalten von uns eine E-Mail mit einem Antrag auf Passwortänderung, die Sie bitte bestätigen. Danach können Sie selbst ein neues Passwort vergeben.

Kontobewegungen und Guthabenabfragen sind ausschließlich über Ihr passwortgeschütztes Nutzerkonto auf unserem Kartenportal möglich.

Sie sollten grundsätzlich immer ein aktuelles Anti-Viren und Anti-Spy-Programm auf Ihrem PC/Smartphone installiert haben. Rufen Sie beim Login immer eine geschützte Website auf (in der Browserzeile durch „https“ zu erkennen). Verwenden Sie für die Registrierung ein starkes Passwort.

Sollten Sie im Hilfe & Support Bereich nicht die passende Antwort zu Ihrer Frage finden, können Sie unserem Heimat Shoppen Card Kundenservice eine Nachricht über das Kontaktformular auf der Heimat Shoppen Card Homepage senden. 

Im Falle einer Kündigung rufen Sie bitte den Kundenservice der B4B Bank an (+442034755351) und schicken eine E-Mail an customer.services@b4bpayments.com. Sollte sich noch Guthaben auf der Karte befinden, geben Sie es vorher aus, denn es kann nicht zurückerstattet werden.

Bei Verlust, Diebstahl oder vermuteter unrechtmäßiger Nutzung der Heimat Shoppen Card durch Dritte loggen Sie sich bitte auf Ihrem Nutzerkonto im Kartenportal ein. Dort können Sie die Karte als verloren oder gestohlen melden. Alternativ können Sie den Kundenservice der Bank auch telefonisch (24h Service: +442034755351) über den Verlust oder Diebstahl der Karte informieren.
WICHTIG: Ihre aktuelle Heimat Shoppen Card wird dadurch sofort gesperrt und kann nicht wieder aktiviert werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, damit dieser eine neue Karte für Sie bestellt.

PIN & Ersatzkarte

Sobald Sie Ihre Heimat Shoppen Card erhalten haben, gehen Sie auf unsere Homepage und registrieren Sie diese in unserem Kartenportal. Danach können Sie Ihre PIN im Menü Ihres Nutzerkontos abrufen.

Auf unserer Heimat Shoppen Card Homepage können Sie sich nach dem Login im Menüpunkt „Kartenportal“ jederzeit Ihre PIN anzeigen lassen.

 

Nach dreimaliger Falscheingabe der PIN wird Ihre Heimat Shoppen Card automatisch gesperrt. Bitte rufen Sie in diesem Fall den Kundenservice der B4B Bank an: +442034755351 (24h Service).

Ihre Heimat Shoppen Card können Sie auch bei einer Namensänderung innerhalb der Gültigkeit weiter einsetzen. Sie benötigen keine Ersatzkarte.

Sachbezug

Nein, die Höhe des Betrages bestimmen Sie als Arbeitgeber. Ab 2022 können Sie den Betrag auf 50 Euro erhöhen.

Ja, er muss als eigener Bruttogehaltsbaustein auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters aufgelistet sein und wird vor der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wieder abgezogen.

Ja, die Sachbezug-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). gilt auch für Teilzeitkräfte und 450 Euro-Kräfte (Minijobber). Bitte achten Sie als Arbeitgeber darauf, dass die Lohngrenze für Minijobber nicht durch die Einführung der Karte überschritten wird (z.B. 450 Euro + 44/50 Euro geht nicht).

Der Wert einer steuerfreien Sachzuwendungen bei einem persönlichen Anlass beträgt maximal 60 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) und kann bis zu dreimal pro Jahr und Mitarbeiter angewandt werden. Überschreiten Sie als Arbeitgeber diesen Wert, wird der komplette Betrag steuerpflichtig. Der Sachbezug für Geschenke darf zusätzlich zum regelmäßigen 44 Euro-Sachbezug (ab 2022 50 Euro) genutzt werden. Die Freigrenze ist keine Monatsgrenze. Es dürfen auch mehrere Geschenke in einem Monat überreicht werden, wenn zwei persönliche Anlässe zusammenfallen.

 

Dazu zählen sowohl private Anlässe (z. B. Geburtstag, Hochzeit) als auch berufliche (z. B. Beförderung, bestandene Prüfung). Aber: Feste wie Weihnachten und Firmenjubiläen zählen nicht dazu.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne wie folgt kontaktieren:
Telefon: +49 651 99 21 94 80,
E-Mail: kontakt@heimat-shoppen-card.de